Kundendienst - Organisation Ausleihe
1. Allgemeine Arbeitsorganisation
1.1 Verantwortlichkeiten
1.1.1 Gruppenleiter Benutzung und Information
Dem Gruppenleiter Benutzung und Information obliegt die reibungslose Organisation der Ausleihe, insbesondere ist er verantwortlich für die Regelung der Problemfälle. Ist der Gruppenleiter abwesend, obliegt die Regelung der Problemfälle dem Personal des Infodienstes.
Die Einsatzplanung der Ausleih- und Infodienste obliegt der HR-Verantwortlichen der Mediathek Brig.
1.1.2 Ausleihpersonal
Das Ausleihpersonal arbeitet gemäss Einsatzplan an der Ausleihe. Ihm obliegt die korrekte Ausleihe und Rücknahme der Medien. Es führt Reservationen aus und gibt kleinere Auskünfte. Schwierigere Auskünfte oder längere Nachforschungen werden an den Informationsdienst verwiesen. Bei Schwierigkeiten mit Kunden oder dem Ausleihsystem wendet es sich an den Gruppenleiter Benutzung und Information.
(siehe auch Qualitätsstandards im Kundenkontakt)
(siehe auch Checkliste Ausleihdienst )
(seieh auch Checkliste Infodienst)
1.1.2.1 Morgendienst: 8:30-13:00 Uhr
Das Personal des Morgendienstes ist kurz vor Ausleihbeginn anwesend und erledigt folgende Tätigkeiten:
- kontrolliert, ob genügend Fristzettel, Reservationszettel, Einschreibeformulare, Kundenkarten, Kundendossiers vorhanden sind
- kontrolliert oder schaltet das Licht im ganzen Gebäude ein
- öffnet die Mediathek um 8:30
Während des Morgendienstes werden zudem folgende Tätigkeiten ausgeführt:
- Bearbeitung der Paketpost aus den Zweigstellen der Mediathek Wallis und anderer Walliser Bibliotheken
- Bearbeiten der Rücksendungen von Kunden
- Einräumen der Medien im Bereich der Ausleihe (in ruhigen Zeiten)
- Leerung und Kontrolle der Medienwagen der Selbstrückgabe (12.00-13.00 Uhr)
- Einschreibeformulare kontrollieren (Newsletter) und alphabetisch in Ordner einordnen
- Newsletter: Emailadresse von Kunden, welche Informationen zu unseren Veranstaltungen wünschen, für den Erhalt des Newsletters eintragen: https://www.mediathek.ch/de/newsletter-41.htm
- Kundendossiers falten (Umschläge, Flyer Dienstleistungen, Flyer eMedien und Anleitung RERO+ hat es im Schrank in der Verwaltung)
- Neuheitenregal beim Eingang bestücken
- Bereits Kundenbestellungen (Loans) in der oberen Etage erledigen (Romane, Taschenbücher, DVDs)
Die Ausleihe ist im Normalfall ab 10:00-12:00 mit Lernenden doppelt besetzt. In dieser Zeit erfolgt auch die Pausenablösung.
1.1.2.2 Nachmittagsdienst: 13:00-18:00
Nach Möglichkeit ist die Ausleihe am Nachmittag immer doppelt besetzt. Entfernt sich eine Person von der Ausleihe, muss sie erreichbar sein und der anderen Person mitteilen, wo sie zu erreichen ist.
Ist man alleine eingeteilt, kann jederzeit das Personal der Infothke um Hilfe gebeten werden.
Nachmittags sollen neben der Ausleihe und Rücknahme folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:
- Kontrolle abgelaufene Reservationen oder Fernleihbestellungen
- Einräumen der Medien im Bereich der Ausleihe (ab 13:00-15:00)
- Leerung und Kontrolle der Medienwagen der Selbstrückgabe
Abends ist das Ausleihpersonal verantwortlich für den Kassenabschluss
Für die Pause sprechen sich die Personen untereinander ab.
1.1.2.3 Samstagsdienst: 8:30-16:00
Samstags werden die gleichen Arbeiten ausgeführt, wie diese im Morgen- und Nachmittagsdienst vorgesehen sind. Abgesehen von der Bearbeitung der der Paketpost.
Das Ausleihpersonal wird für die Morgen-, Mittags- und Nachmittagspause vom Infodienst abgelöst. Die Personen sprechen sich hierfür ab. Bei unvorhergesehenem Ausfall (Krankheit etc.) springt die dritte Person (Aufsicht Kinder- und Jugendabteilung) ein. Ist eine Person alleine wird der Gruppenleiter Kundendienst kontaktiert. In seiner Abwesenheit die Direktion. Die verbleibende Person versucht so rasch wie möglich eine zweite Person zu erreichen.
1.2 Einsatzplan
Der monatliche Einsatzplan wird vom Gruppenleiter Kundendienst mit Outlook erstellt. Er kann über den Kalender SC-MW-BRIG-Ausleihe abgefragt werden.
1.2.1 Abwesenheiten
Bei kurzfristigen Abwesenheiten ist das Ausleihpersonal selber angehalten, einen Ersatz zu suchen. Die Ersatzperson wird dem Gruppenleiter Kundendienst mitgeteilt.
1.2.2 Krankheit
Im Krankheitsfall wird der Gruppenleiter Kundendienst (oder sein Ersatz) so rasch als möglich informiert. Er bestimmt eine Ersatzperson.
1.2.3 Ferien
Die Ferienanfragen fürs folgende Jahr werden bis spätestens Ende Dezember des laufenden Jahres dem Gruppenleiter Kundendienst mitgeteilt, diese bestätigt die Anfrage und organisiert den Ersatz. Samstagsdienste während der Ferienzeit müssen selber abgetauscht werden. Kurzfristige freie Tage oder Kompensation von Gleitzeit sind mit Blick auf die Gesamtpersonalsituation zu beziehen. Es sollte mindestens eine Person im Backoffice als Ersatz für die Front vor Ort sein.
2. Abläufe Ausleihe
2.1 Allgemeines
2.1.1 Ausleihfristen
Die Ausleihfristen betragen:
Medien Mediathek: 28 Tage
Bücher der Fernleihe: gemäss Fristzettel Fernleihe
Anschauungsmaterial/Modelle/Medienkoffer/Handpuppen Pädok: 56 Tage
Bilder der Artothek: 84 Tage
Medien BIZ: 14 Tage
2.1.2 Anzahl Medien
Die Anzahl Medien gelten pro Zweigstelle bzw. Bibliothek:
Kinder, Jugendlich und Erwachsene: 20 Medien
Lehrpersonen, Personen mit Spezialbewilligung: 50 Medien
PH Dozenten und Fachberater können pro Fach weitere 10 Medien ausleihen
Eine Ausnahmebewilligung zur Aufhebung der Beschränkung kann von der Leitung für eine befristete Zeit erteilt werden. Ein entsprechendes Formular ist auszufüllen. Das Formular befindet sich im Korpus der Ausleihe.
Bei mehr als 50 Medien müssen diese am Schalter ausgeliehen werden.
2.1.3 Mahngebühren
Die Mahngebühren betragen Fr. 0.50 pro Tag und pro Dokument.
Bei der Rückgabe oder Verlängerung werden die Medien automatisch vom System berechnet.
Die Mahn- und Verlängerungsgebühren aller Walliser RERO+ Bibliotheken werden gegenseitig einkassiert. Alle anderen Gebühren: Bearbeitungsgebühren, Fernleihgebühren, Fotokopien usw. werden dort einkassiert, wo sie eingetragen wurden. Dies erkennt man am Standort.
Besonderheiten:
BIZ-Gebühren
Die Gebühren vom BIZ werden bei uns einkassiert, aber in der Kasse gesondert eingetragen (siehe auch Kasse ).
Sonstige Gebühren
Sollen unbezahlte Gebühren von Fernleihe, Kopien usw. auf das Kundenkonto eingetragen werden, dann muss dies im Moment über die Anmerkungen auf dem Kundenkonto gemacht werden (siehe Handbuch RERO+ VS S. 15 und 24)
Mahngebühren Gemeinde Naters/Lehrpersonen
Die Gemeindebibliothek Naters kassiert den Lehrpersonen von Naters keine Mahngebühren ein. Falls der Fall eintrifft, dass Lehrpersonen von Naters bei uns Medien ausleihen wollen und durch die Mahngebühren von Naters (Verlängerungen usw.) gesperrt sind, können die Mahngebühren gelöscht werden. Wichtig: Nur die Mahngebühren von Naters. Bei uns zahlen auch Lehrpersonen Mahngebühren.
2.2 Ausleihe von Medien
2.2.1 Allgemeines
Der Kundenausweis ist persönlich und muss für die Ausleihe vorgewiesen werden, keine Ausleihe ohne Kundenausweis.
Ergänzung: Kunden, welche in der Umgebung von Brig wohnen, erhalten keine Medien ohne Karten. Bei Kunden, welche weiter weg wohnen, kann man eine Ausnahme machen. Die Ausleihe erfolgt über den Schalter, es muss aber ein Ausweis mit Foto (ID, Halbtax etc.) vorgewiesen werden. Eine Anmerkung auf dem Kundenkonto ist zu machen (Ausleihe ohne Karte MW-Brig/Datum/Initialen). Es sind maximal zwei Ausleihen ohne Kundenausweis möglich.
Der Kundenausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Ausnahme: Die Person, welche die Medien abholt, ist im Besitz einer schriftlichen Vollmacht und des Bibliopass des Kunden, welcher die Medien reserviert hat.
Ergänzung: Bei Familienmitgliedern kann man die Medien ohne Vollmacht ausleihen, ebenso bei anderen Personen (Freundin, Freund), wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Bitte nicht vergessen, die Reservationen zu löschen. Bei Medien der anderen Zweigstellen ist der Status in Transit zu löschen, ansonsten werden die Medien an der Selbstausleihe blockiert.
Sämtliche Transaktionen sind vertraulich und dürfen vom Personal nicht an Drittpersonen weitergeben werden (Datenschutz!)
Erscheint eine Meldung „Die Leserrechte sind abgelaufen“ werden die Angaben auf der Kundenkarte kontrolliert und allenfalls korrigiert. Anschliessend erfolgt die Erneuerung der Karte gemäss Handbuch RERO+ VS S. 25.
Erscheint eine Meldung „Ausleihe nicht möglich: das Exemplar ist von einem anderen Leser bestellt“ darf das Dokument nicht an diesen Kunden ausgeliehen werden. Das Dokument wird dem Erstbesteller bereitgestellt und dem zweiten Kunden wird das Dokument reserviert, falls er dies wünscht.
Für die Vorgehensweise siehe Handbuch Handbuch RERO+ VS S. 16.
2.2.2 Besonderheiten
Zeitschriftennummern
Die neusten Nummern der Zeitschriften werden nicht ausgeliehen. Ältere Nummern können jedoch ausgeliehen werden. Diese sind meist jedoch nicht mit einem Strichcode versehen.
Zur Ausleihe müssen sie ins System eingeben werden (siehe Handbuch RERO+ VS S. 37).
Fernleihbücher
Die Bücher der Fernleihe werden mit dem Strichcode auf dem Bestellschein (grüner Karton) ausgebucht. Die Ausleihfrist wird dem Fristzettel im Buch entnommen. Die Ausleihe erfolgt mit geänderter Ausleihfrist (siehe Handbuch RERO+ VS S.7). Der Bestellschein wird in die Namenskartei im Korpus hinter der Ausleihe abgelegt.
Artothek
Eine Auswahl an Bildern der Artothek befinden sich im Eingangsgeschoss auf der Galerie. Es hängen auch einige Bilder an der Wand beim café weri. Alle diese Bilder können ausgeliehen werden. Vor der Ausleihe wird gerade der Zustand der Bilder überprüft. Die Bilder werden mit dem Strichcode auf dem Bild ausgeliehen, ebenso wird der Strichcode einer dazu passenden Tasche eingelesen. Verpackungsmaterial und Taschen befinden sich bei der Infotheke (USM-Möbel).
Anschauungsmaterial/Modelle/Handpuppen/Themenkoffer
Die Strichcodes der Anschauungsmaterialien und Modelle (AM...) befinden sich in einem Karteikasten im USM-Möbel bei der Ausleihe. Diese sind geordnet nach Signaturen AM 1, AM2 usw. Die Signatur findet man auf den Medien. Vor der Ausleihe ist zu kontrollieren, ob die Medien nicht bereits oder anschliessend vorreserviert sind. Hierfür existiert eine entsprechende Excel-Tabelle. Diese ist nach Signaturen geordnet. Mit CTRL+f kann innerhalb der Tabelle auch gesucht werden. Die Ausleihe erfolgt mit der Ausleihfrist der Vorreservation (mit geänderter Ausleihfrist siehe Handbuch RERO+ VS S.7).
Die Strichcodes der Handpuppen und Medienkoffer (HP... und MP...) befinden sich auf auf der Innenseite der Box. Vor der Ausleihe ist zu kontrollieren, ob die Medien nicht bereits oder anschliessend vorreserviert sind. Hierfür existiert eine entsprechende Excel-Tabelle. Diese ist nach Signaturen geordnet. Mit CTRL+f kann innerhalb der Tabelle auch gesucht werden. Die Ausleihe erfolgt mit der Ausleihfrist der Vorreservation (mit geänderter Ausleihfrist siehe Handbuch RERO+ VS S.7). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er vor der Rückgabe die Vollständigkeit überprüft und das entsprechende Kontrollblatt ausfüllt und signiert.
2.3 Rückgabe
2.3.1 Allgemeines
Sämtliche Bücher aller Walliser RERO+ Bibliotheken können bei uns zurückgeben werden, egal wo sie ausgeliehen wurden. Für RERO+ Wallis gelten folgende Ausnahmen:
Bücher der Gemeindebibliothek Naters werden nicht in der Mediathek Wallis Brig zurückgenommen (und umgekehrt).
Bücher der Bibliotheken in Sitten werden nicht in der Mediathek Wallis Sitten zurückgenommen (und umgekehrt).
Bei der Rückgabe ist zu kontrollieren:
- Kundenkonto
- Rückgabe korrekt angenommen
- Kontrolle Mahngebühren
Sind Mahngebühren fällig, werden diese vom System angezeigt und automatisch berechnet (Fr. 0.50 pro Tag und Dokument). Die Mahngebühren werden in der Kasse registriert (Betrag, Mahngebühren, TLS/NS-Taste) und im RERO+ VS gelöscht (Handbuch RERO+ VS S. 14).
- Auskunft über ausstehende Medien und Verlängerung der Leihfrist nach Möglichkeit
- Zustand Medien
- Komplett (Begleitheft, alle CDs usw.)
Für fehlende Begleithefte hat der Kunde Fr.4. - zu bezahlen.
Fehlt eine CD, DVD oder ein Teil einer Medienbox wird die Rückgabe nicht ausgeführt. Der Kunden hat die leere Hülle mitzunehmen. Das Medium bleibt auf seinem Konto verbucht.
- Schäden
Sind die Medien vom Kunden dermassen beschädigt worden, dass eine Ausleihe nicht mehr möglich ist. Muss der Kunde die Medien bezahlen (siehe Kapitel Rechnungsstellung).
Für Schäden (kleinerer Wasserschaden etc.), welche eine Ausleihe noch erlauben, genügt es Fr. 4. – einzukassieren.
Medien mit kleineren Schäden (normale Abnutzung, Etikette klebt nicht mehr richtig usw.) werden auf das Benutzungskonto der Ausrüstung ausgebucht und in das entsprechende Fach im Schubladenkorpus hinter der Ausleihe abgelegt.
Defekte CD oder DVD Hüllen gelten als normale Abnutzung. Es wird aber immer noch der orange Kleber angebracht.
- Reservationsmeldungen
- Medien, welche in Brig verlangt sind, werden mit einem Zettel mit den Initialien sowie Datum der Rückgabe versehen und bei den Reservationen alphabetisch unter dem Namen abgelegt. Bei Doppelnamen wird jeweils der ersten Nachnamen und der erste Vornamen zur Einordnung verwendet.
- Medien, welche in anderen Zweigstellen verlangt sind, werden mit einem Zettel mit der entsprechenden Zweigstelle und der Anmerkung „Res.“ versehen. Diese werden hinter der Ausleihe abgelegt.
- Medien, welche in anderen Bibliotheken verlangt sind, werden mit einem Zettel mit der entsprechenden Bibliothek versehen und zu den Fernleihbüchern gelegt.
Für die Vorgehensweise siehe Handbuch RERO+ VS S. 10.
2.3.2 Besonderheiten
Zeitschriften
Die zurückgebrachten Zeitschriften werden zurückgebucht und dann zum Einräumen im Magazin hinten in dem Schubladencorpus (Magazin) abgelegt.
Magazinbestand
Medien, welche ins Magazin gehören (Strichcode ist farbig markiert), werden zum Einräumen im Magazin hinten in dem Schubladencorpus (Magazin) abgelegt.
Rückgaben Zweigstellen/RERO-VS
Medien der anderen Zweigstellen oder von anderen Bibliotheken des Verbundes werden nach der Rückgabe ins entsprechende Fach im Korpus hinter der Ausleihe abgelegt.
Rückgaben BIZ
Die Medien des BIZ werden nach der Rückgabe in das entsprechende Fach im Schubladencorpus abgelegt. Die Medien werden vom BIZ-Personal weiterbearbeitet.
Rückgaben Fernleihe
Bei den Büchern aus anderen Bibliotheken ausserhalb des RERO+ Wallis befinden sich die Bestellscheine mit den Strichcodes in der Namenskartei im Korpus (Fach Fernleihe) hinter der Ausleihe. Für die Rückgabe ist der Bestellschein aus der Namenskartei zu entnehmen und die Rückgabe auszuführen. Wichtig ist die Kontrolle, dass das zurückgebrachte Buch mit dem auf dem Bestellschein übereinstimmt. Die Fernleihbücher werden anschliessend mit dem Bestellschein ins entsprechende Fach im Korpus hinter der Ausleihe abgelegt.
Bücher der Fernleihe werden nur zurückgenommen, wenn sie von uns bestellt wurden. Im gegenteiligen Fall müssen sie dort zurückgeben werden, wo sie bestellt respektive ausgeliehen wurden. Dies gilt auch für Bücher der HES-SO Wallis Bibliotheken.
Artothek
Die Bilder werden mit dem Strichcode auf der Bildrückseite zurückgebucht, ebenso wird der Strichcode der dazu passenden Tasche zurückgelegt. Das Bild wird auf allfällige Schaden überprüft. Verpackungsmaterial und Taschen kann man auf den Rückgabewagen der Sachbücher legen.
Anschauungsmaterial/Modelle/Handpuppen/Themenkoffer
Die Strichcodes der Anschauungsmaterialien und Modelle (AM...) befinden sich in einem Karteikasten im USM-Möbel bei der Ausleihe. Diese sind geordnet nach Signaturen AM 1, AM2 usw. Die Signatur findet man auf den Medien.
Die Strichcodes der Handpuppen und Medienkoffer (HP... und MP...) befinden sich auf der Innenseite der Box. Vor der Rückgabe ist zu kontrollieren, ob das entsprechende Kontrollblatt ausfüllt und signiert ist. Ist dies nicht der Fall muss der Kunde die Vollständigkeit vor Ort überprüfen und das Kontrollblatt signieren.
2.3.2 Selbstrückgabe
Die Medien werden vom Rückgabeautomaten in drei Medienwagen sortiert:
- Normale Rückgaben
- Reservierte Medien
- Problemfälle (Medien ohne RFID-Etiketten, Medien mit nicht lesbaren RFID-Etiketten, Fernleihe)
2.3.2.1 Bearbeiten der Medienwagen
Grundsätzlich sind in allen Wagen die CDs, DVDs und mehrteilige Medien auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Bei Unvollständigkeit wird der Kunde informiert (telefonisch oder per Mail).
Die unvollständigen Medien werden auf das interne Konto MW-Brig unvollständige Medien ausgebucht und in die entsprechende Schublade im USM-Regal gelegt (Kasten unter den Fundgegenständen). Die Karte zum Ausbuchen befindet sich in dieser Schublade.
Es wird ein Laufzettel ausgefüllt mit Angabe des fehlenden Teils, wann die Selbstrückgabe gemacht wurde und wann der Kunde erreicht (oder nicht erreicht) wurde. Wird der Kunde vom Ausleihpersonal nicht erreicht, kümmert sich der Ausleihverantwortliche um den Kontakt zum Kunden. Diese Laufzettel befinden sich auch in dieser Schublade.
Beschädigte Hüllen werden mit einem orangen Kleber versehen oder zur Ausrüstung gegeben, um sie ganz zu ersetzen. Auf ein Einkassieren der Gebühren wird verzichtet.
Medienwagen normale Rückgaben
Diese müssen nur noch in die entsprechenden Wagen resp. Regal zum Einräumen abgelegt werden.
Medienwagen reservierte Medien
Diese müssen nochmals zurückgebucht werden, damit der Kundennamen ermittelt werden kann.
Sollte ein reserviertes Dokument unvollständig sein, ist der Kunde, welcher die Reservation gemacht hat, zu informieren, dass das Dokument noch nicht abgeholt werden kann, wenn die Abholeinladung bereits raus ist.
Medienwagen Problemfälle
Medien der MW: Kontrolle, ob RFID-Etikette vorhanden oder nicht.
Wenn nicht, Rückgabe per Strichcodeleser dann die Medien entsprechend ablegen (Magazin, RFID-Etikette fehlt, andere Zweigstelle)
Wenn das Dokument eine RFID-Etikette hat, probieren, ob eine Rückgabe am Schalter per RFID möglich ist. Wenn dies nicht möglich ist, Rückgabe per Strichcodeleser und dann die Dokumente der Mediathek Brig zu den RFID-Problemfällen ablegen. Medien von anderen Zweigstellen per Strichcodeleser zurückbuchen und ablegen.
Medien RERO+ Wallis: Rückgabe per Strichcodeleser
Fernleihe: Rückgabe per Strichcodeleser grüner Fernleihkarte, diese muss vorher rausgesucht werden
Andere: Es ist möglich, dass Kunden Medien, welche sie nicht von uns bezogen haben, in die Rücknahmeanlageanlage legen. z.B. Bücher aus Visp, Naters. Diese werden an die entsprechende Bibliothek zurückgesendet.
2.3.2.2 Bearbeitungszeitraum und Verantwortlichkeit
Die Medienwagen sollten mind. 3x kontrolliert werden:
Morgens: Ausleihpersonal
Mittags zwischen 12.00 und 13.00 Uhr: Ausleihpersonal
Späterer Nachmittag (bei genügend Zeit): Ausleihpersonal
2.4 Verlängerungen
2.4.1 Allgemeines
Die Leihfrist der Medien kann maximal 5x verlängert werden, wenn keine Reservation vorliegt. Nach fünfmaliger Leihfristverlängerung müssen die Medien zurückgebracht werden. Wenn der Kunde die Medien anschliessend erneut ausleihen möchte, ist dies möglich.
Leihfristverlängerungen können am Schalter oder per Telefon an die Ausleihe übermittelt werden. Kunden, welche eine Fristverlängerung per Telefon vornehmen, wird – nach Möglichkeit - die Online-Fristverlängerung erklärt.
(Fristverlängerungen per Mail gelangen an den Informationsdienst und werden dort ausgeführt.)
Sämtliche Medien auf dem Kundenkonto, egal wo ausgeliehen, können über uns oder über den Online-Katalog verlängert werden. Die Anzahl der zugelassenen Verlängerungen kann unterschiedlich sein, je nach Institution.
Für die Vorgehensweise siehe Handbuch RERO+ VS S. 11.
2.4.2 Besonderheiten
Lange überfällige Medien
Sind die Medien 4x gemahnt worden d.h. die Leihfrist ist seit einiger Zeit abgelaufen ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht mehr möglich.
Fernleihbücher
Die Leihfrist der Fernleihbücher kann in der Regel maximal 2x verlängert werden. Die Leihfristverlängerung wird vom Ausleihpersonal im RERO+ VS vorgenommen. Anschliessend wird aus der Fernleihkartei der entsprechende Leihschein herausgenommen und die eine Fristverlängerungsanfrage notiert.
Die Leihfristverlängerung versteht sich aber unter Vorbehalt. Es ist möglich, dass die Fristverlängerung von der gebenden Bibliothek abgelehnt wird. Die Verlängerungsanfrage bei der gebenden Bibliothek wird vom Personal des Infodienstes (Fernleihe) übernommen.
Ist bei Fernleihbüchern die maximale Anzahl an Fristverlängerungen erreicht, ist beim Personal am Infodienst oder dem Gruppenleiter Benutzung und Information nachzufragen, ob eine weitere Verlängerung möglich ist.
2.5 Reservationen/Bestellungen
Ausgeliehene Medien aller Zweigstellen oder Verbundsbibliotheken können in der Regel reserviert werden.
Verfügbare Medien anderer Zweigstellen oder Verbundsbibliotheken können in der Regel bestellt werden.
Sobald die Medien eintreffen, werden die Kunden automatisch per Post oder Mail informiert.
Nach Möglichkeit das Kundendossier kontrollieren und die E-Mail-Adresse des Kunden nachfragen, wenn diese nicht erfasst ist.
Für die Vorgehensweise siehe Handbuch RERO+ VS S. 16.
2.6 Kunden
2.6.1 Einschreibung neuer Kunden
Vor jeder neuen Einschreibung wird kontrolliert, ob der Kunde nicht schon eingeschrieben ist.
Die Einschreibung ist (für in der Schweiz wohnhafte Personen) kostenlos und erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Ausweises mit Foto.
Kann dem Kunden zugetraut werden, die Einschreibung am Online-Katalog selbst vorzunehmen, wird ihm dies erklärt (siehe Handbuch RERO+ VS S. 16).
Ansonsten wird ihm das Einschreibeformular zur schriftlichen Einschreibung abgeben.
Der obere Teil des Einschreibeformulars wird vom Kunden ausgefüllt. Das Ausleihpersonal kontrolliert die Daten und lässt den Kunden das Formular unterschreiben. Bei Personen, welche das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben, muss die gesetzliche Vertretung das Formular unterschreiben.
Ist die E-Mail-Adresse nicht ausgefüllt worden, wird nochmals nachgefragt. Das gleiche gilt für das Passwort für den Online-Katalog
Der untere Teil des Einschreibeformulars wird vom Ausleihpersonal ausgefüllt:
- Kaution (siehe 2.6.3 Kaution)
- Ausweispapier
- Benutzerkategorie
- Bibliopassnr.
- Initialen des Ausleihpersonals
Die Daten werden anschliessend eingegeben (siehe Handbuch RERO+ VS VS S. 18ff).
Der Name des Kunden wird vom Ausleihpersonal mit einem wasserfesten schwarzen Filzstift leserlich auf den Bibliopass aufgeschrieben (NAME, Vorname).
Anschliessend wird dem Kunden folgendes ausgehändigt:
- der Bibliopass
- das Kundendossier (wichtigsten Elemente werden zudem mündlich erläutert: Ausleihmenge, Frist, Verlängerungsmöglichkeit, Mahngebühren)
Das Einschreibeformular wird ins entsprechende Fach im Korpus hinter der Ausleihe abgelegt.
Ist der Kunde im Besitz eines Bibliopass einer anderen Bibliothek kann für die Einschreibung diese Karte verwendet werden.
2.6.2 Bibliopass verloren
Hat ein Kunde seinen Bibliopass verloren und möchte einen neuen Bibliopass, muss er Fr. 10. – bezahlen. Der Kunde hat sich erneut auszuweisen. Anschliessend wird die alte Bibliopass-Nummer mit der Nummer der neuen Karte überschrieben. Der neue Bibliopass wird mit dem Namen versehen und die Fr. 10. – in der Kasse registriert (Neue Karte). Für die Vorgehensweise im System siehe Handbuch RERO+ VS S. 22.
Der Kunde kann seinen Bibliopass zunächst auch sperren lassen. Hierfür wird auf den Kundendaten der Sperrgrund «Karte verloren» eingegeben (siehe Handbuch RERO+ VS S. 25)
Erscheint ein Kunde mit einem gesperrten Bibliopass wird nochmals die Identität kontrolliert. Anschliessend wird die Sperrung aufgehoben, sofern es sich um den richtigen Kunden handelt.
2.6.3 Kaution
Personen ohne einen dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz haben eine Kaution zu entrichten (Touristen und Personen mit Aufenthaltsbewilligung N). Alle anderen Personen können ohne Kaution eingeschrieben werden.
Die Kaution beträgt Fr. 50. – und berechtigt zur Ausleihe von 5 Medien.
Die Einschreibung erfolgt wie bei einem anderen Kunden mit Ausnahme der:
- Lesertyp: VS Caution touriste / Kaution Touristen
- Anmerkung Kaution (Kaution von Fr. 50 bezahlt. MW-Brig/Datum/Initialen)
Der Betrag wird anschliessend in der Kasse registriert (Betrag eingeben, Depot plus) und dem Benutzer eine Quittung ausgehändigt (Quittungsbüchlein in der Schublade des Ausleihkorpus).
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe aller Medien, des Bibliopass und der Quittung durch den Kunden. Die Kaution wird der Kasse entnommen (Betrag, Depot Minus) und die Quittung in die Kasse gelegt. Der Bibliopass kann zum Löschen an den Gruppenleiter Benutzung und Information abgeben werden.
Ausländer mit einer Zeitwohnung im Wallis entrichten keine Kaution. Kinder, die hier die Schule besuchen, errichten keine Kaution.
2.6.4 Gesperrte Kunden
Aus verschiedenen Gründen kann es zur Sperrung des Kunden kommen (Karte verloren, Adresse ungültig usw.).
Die Sperrung kann durch das System selber erfolgen (zu viele überfällige Bücher, unbezahlte Mahngebühren von Fr. 20.00 und mehr usw.) oder durch die Vergabe eines Sperrgrundes. Folgende Sperrgründe sind z.B. möglich:
Adresse ungültig
Karte verloren
Rechnung gestellt
Von der Benutzung ausgeschlossen (Verstoss Reglement)
Nach dem Sperrgrund werden immer MW-Brig/Datum/Initialen angegebene.
Für die Vorgehensweise siehe Handbuch Handbuch RERO+ VS S. 25.
Die Sperrung wird nur dann aufgehoben, wenn die Angelegenheit geregelt wurde.
2.6.5 Löschen von Kunden
Kundendaten, welche gelöscht werden sollen, sind dem Gruppenleiter Benutzung und Information zu übermitteln. Nur dieser kann die Kundendaten vollständig löschen.
3. Fernleihe
3.1 Allgemeines
Für berufliche, schulische und wissenschaftliche Zwecke vermittelt die Mediathek bei ihr nicht vorhandene Literatur aus anderen Bibliotheken im In- und Ausland.
Nicht bestellt werden können:
- Werke, welche in der Mediathek Wallis selber vorhanden sind (auch dann nicht, wenn sie ausgeliehen sind)
- Lexika und Nachschlagewerke
In der Regel nicht bestellt werden können
- einzelne Zeitschriftennummern (nur die Bestellung von Artikeln ist garantiert möglich, sonst abhängig von der gebenden Bibliothek)
- audiovisuelle Medien (CD, Videos, DVD, CD-ROM usw.)
Wir können versuchen diese Medien zu bestellen ohne Garantie, dass wir diese auch erhalten.
Die Gebühren sind:
|
Dokument aus einer anderen Bibliothek ausserhalb des Netzwerkes RERO+ Wallis (z.B. Swisscovery) |
Fr. 3.- |
|
Aus ausländischen Bibliotheken |
effektive Kosten |
|
Zuschlag für nicht abgeholte interbibliothekarische Ausleihen |
Fr. 10.- |
|
Kopien von Schweizer Bibliotheken |
Fr. 5.- pro 20 Seiten |
|
Kopien von ausländischen Bibliotheken |
effektive Kosten |
Die aufgegebenen Bestellungen sollten die genauen Angaben zum Dokument enthalten (Autor, Titel, Jahr usw.) und sind auf den roten Fernleihzetteln zu notieren. Die Bestellung ist vom Kunden mit der Adresse und seiner Unterschrift zu versehen. Dem Kunden werden die Bestellbedingungen mitgeteilt. Die Bestellungen können auch via Online-Benutzerkatalog (Fernleihbestellung) aufgegeben werden. Bei telefonischen Bestellungen kann die Aufnahme ans Infopersonal weitergeleitet werden.
Die Lieferfrist beträgt in der Regel zwischen einer Woche und zehn Tagen.
3.2 Ausleihe Fernleihbücher
Die bestellten Bücher und Zeitschriftenartikel befinden sich zur Ausleihe bei den Reservationen alphabetisch eingeordnet.
Die Bücher der Fernleihe werden mit dem Strichcode auf dem Bestellschein (grüner Karton) ausgebucht. Die Ausleihfrist wird dem Fristzettel im Buch entnommen. Die Ausleihe erfolgt mit geänderter Ausleihfrist (Vorgehensweise siehe Handbuch RERO+ VS S. 7).
Der Bestellschein wird in die Namenskartei im Korpus hinter der Ausleihe (Fach Fernleihe) abgelegt.
3.3 Rückgabe Fernleihbücher
Bei den Büchern der Fernleihe befinden sich die Bestellscheine mit den Strichcodes in der Namenskartei im Korpus hinter der Ausleihe (Fach Fernleihe). Für die Rückgabe ist der Bestellschein aus der Namenskartei zu entnehmen und die Rückgabe auszuführen. Wichtig ist die Kontrolle, dass das zurückgebrachte Buch mit dem auf dem Bestellschein übereinstimmt. Die Fernleihbücher werden anschliessend mit dem Bestellschein ins entsprechende Fach im Korpus hinter der Ausleihe abgelegt.
Die Mahngebühren aus den anderen Bibliotheken betragen ebenfalls Fr. 0.50 pro Tag und pro Dokument. Hinzukommen allfällige Mahngebühren der gebenden Bibliothek, welche auf die Kunden überwälzt werden.
Bücher der Fernleihe werden nur zurückgenommen, wenn sie von uns bestellt wurden. Im gegenteiligen Fall müssen sie dort zurückgeben werden, wo sie bestellt respektive ausgeliehen wurden.
4. Telefonanrufe
Die Telefonanrufe werden im Zeitraum von 8:30-12:00 Uhr und 13:30-18.00 Uhr entgegengenommen. Ausserhalb dieser Zeiten läuft ein automatischer Sprechtext zu den Öffnungszeiten und telefonischer Erreichbarkeit. Eingehende Telefonanrufe läuten im Sekretariat, Infotheke Erwachsene und Infotheke der pädagogischen Dokumentation sowie Ausleihe gleichzeitig. In der Regel sollen die Anrufe vom Sekretariat resp. der Infotheke entgegengenommen werden.
Die eingehenden Telefonanrufe werden identifiziert und entsprechend bearbeitet:
- Verlängerungen
- Bestellungen
- Auskünfte
- Divers
(siehe Checkliste Telefonanrufe)
Der eingehende Telefonanruf wird nach Möglichkeit selber bearbeitet.
Kann vom Ausleihpersonal keine Antwort gegeben werden, wird der Telefonanruf an die Infotheke weitergeleitet.
Bei einer ausserordentlichen Schliessung d.h. zusätzliche Schliessung ausserhalb der vom Staat Wallis vorgegebenen Feier- und arbeitsfreien Tage muss der Anrufbeantworter eingestellt und der Ansagetext angepasst werden. Dies erledigt Gruppenleiter Benutzung und Information oder er bestimmt einen Ersatz.
(siehe Anleitung Verwaltung Anrufbeantworter).
siehe auch:
5. Postversand
5.1 Allgemeines
Die Mediathek versendet Bücher auf Wunsch an eingeschriebene Kunden per Post, jedoch nicht an die Standortgemeinden Brig-Glis, Sitten, Martinach und Saint-Maurice und jeweils angrenzende Gebiete (siehe Liste Postversand).
Der Rückversand erfolgt auf Kosten der Kunden. Für Verluste, Verspätungen oder sonstige Schwierigkeiten im Rückversand und Transport der Dokumente haftet der Kunde.
Der Postversand erfolgt in der Regel per B-Post.
5.2 Gebühren
Der Postversand per B-Post ist gratis.
Postversand per A-Post oder Express : Posttarif + Bearbeitungsgebühr von Fr. 4.-
Per Mail: Versand gratis, Kosten für die Digitalisierung
6. Farbfotokopiergerät
Das Fotokopiergerät für die Kunden befindet sich im UG. Es kann schwarz/weiss und farbig kopieren auf A4 und A3 Papier. Es ist mit einem Münzgerät (ohne Geldrückgabe) ausgestattet.
Die schwarz/weiss Kopien kosten A4: Fr. 0.20
Die schwarz/weiss Kopien kosten A3: Fr. 0.30
Die Farbkopien kosten: A4, Fr. 0.50 und A3, Fr. 1.00
Die Hilfestellung für die Kunden wird durch das Personal des Infodienstes geleistet.
Es können auch PDF-Dokumente ab USB-Stick ausgedruckt werden. Die Kosten entsprechen den Kopierkosten, müssen aber an der Kasse einkassiert werden (unter Verkauf).
Mit dem Fotokopiergerät kann auch kostenlos auf USB-Stick eingescannt werden.
Scannen und Versand von Dokumenten an eine Email-Adresse ist nur für interne Emailadressen (Staat Wallis) möglich.
7. Computerarbeitsplätze
7.1. Benutzerkataloge
Es befinden sich fünf Computerarbeitsplätze mit den Benutzerkatalogen in der Mediathek Wallis Brig (2 im Erwachsenenabteilung, 1 Kinder- und Jugendabteilung, 2 in der Pädok). Die Kunden können, neben dem Katalog der Mediathek Wallis, auch andere Walliser und Schweizer Mediathekskataloge und Datenbanken abfragen.
Die Startseite lautet: https://app.mediatheque.ch/opac/de
Eine Anleitung findet sich im ECM.
7.2 Internet –und Büroarbeitsplätze
Es befinden sich drei Internet- und Büroarbeitsplätze in der Nähe der Ausleihe. Das Internet kann für die Dauer einer Stunde gratis abgefragt werden. Die Anmeldung erfolgt mit dem Bibliopass. Ist kein Bibliopass vorhanden, kann das Ausleihpersonal ausnahmsweise mit der ID-/Pass-Nummer und Namen des Kunden und dem Passwort telephone einloggen.
Die Benutzung ist kostenlos. Ausgedruckt werden kann auf allen Arbeitsplätzen. Der Ausdruck erfolgt auf dem Drucker der Ausleihe und kostet 0.20 pro Seite.
Der erste Arbeitsplatz ist zudem mit einem Scanner ausgerüstet-
7.4 WIFI 13-guest
Die Mediathek Wallis verfügt im ganzen Gebäude über einen drahtlosen Internetzugang der gratis genutzt werden kann.
Der Zugang erfolgt über eine SMS-Authentifizierung, welche nur mit einer Schweizer Natelnummer möglich ist.
Ohne Schweizer Natelnummer bekommt der Kunde die Zugangsdaten für die Anmeldung beim WLAN mv-guest von uns. Die Anmeldung erfolgt von uns über das Portal https://mpp-guestportal.vs.ch/
Der Username und das Passwort lauten: mv-voucher
Die Anleitung zum Registrieren findet man im ECM.
Zum Anmelden beim WLAN mv-guest muss der Kunde die Option „Voucher-Anmeldung“ auswählen.
Ladet sich die Anmeldeseite auf dem Handy, Tablet oder Laptop des Kunden nicht automatisch, dann im Browser die Adresse mppguest.vs.ch eingeben.
8. Rechnungsstellung
8.1 Allgemeines
In der Regel werden die Gebühren direkt an der Kasse beglichen. Auf Wunsch wird eine Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt über den Gruppenleiter Benutzung und Information. Dieser übermittelt die notwendigen Informationen an die Finanzabteilung der Mediathek Wallis, welche die Rechnungsstellung über den Staat Wallis einleitet.
Die Gebühren sind in der Gebührenordnung geregelt.
Teilzahlungen sind nicht möglich.
8.2 Mahngebühren
Mahngebühren werden in der Regel an der Ausleihe direkt einkassiert. Nur für höhere Beträge wird auf Wunsch des Kunden eine Rechnung gestellt. Der Name des Kunden wird an den Gruppenleiter Benutzung und Information mit dem Vermerk «Rechnung Mahngebühren» übermittelt. Die Mahngebühren werden vom Ausleihpersonal auf dem Kundenkonto belassen, erst bei der Rechnungsstellung werden sie vom Gruppenleiter Benutzung und Information gelöscht.
8.3 Kopien / Fernleihbücher Postversand
Kopien (von uns erstellt oder per Fernleihe bestellt) oder Bücher der Fernleihe können dem Kunden per Post zugestellt werden, sofern sich der Kunde nicht im Umkreis einer Zweigstelle befindet (siehe Postversandliste).
Name und Adresse des Kunden sowie der Betrag (Kopien, Fernleihgebühren) werden dem Gruppenleiter Benutzung und Information übermittelt, welcher die Rechnungsstellung über den Staat Wallis auslöst.
8.4 Verlust von Medien
Verlorene Medien müssen bezahlt werden. Wird dem Ausleihpersonal der Verlust von Medien mitgeteilt, können die Rechnungsgebühren direkt an der Kasse einkassiert werden. Die Rechnungsgebühren setzen sich zusammen aus:
Medienpreis (dem Exemplar zu entnehmen), der Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.00 und allfälligen Mahngebühren. Das Dokument ist manuell zurückzubuchen und dann wird dem Dokument die Ausleihkategorie «Manque –Fehlt» zugeteilt. Dann die Exemplardaten ausdrucken (oder Screenshot), mit einer entsprechenden Notiz «Verloren» versehen und der Ausdruck dem jeweiligen Bereichsverantwortlichen ins Fach legen (oder Screenshot per Mail).
Kann der Medienpreis nicht ermittelt werden, sind dem Gruppenleiter Benutzung und Information die Informationen zum Benutzernamen und zu den verlorenen Medien mitzuteilen.
Der Ausleihverantwortliche kontrolliert vor Rechnungsstellung, ob das Dokument nicht doch zurück im Regal ist.
Wenn nicht, wird das Dokument vom Kundenkonto zurückgebucht und erhält die Ausleihkategorie «Manque facture – In Rechnung gestellt». Eventuelle Mahngebühren werden vom Kundenkonto gelöscht. Die Informationen zum Kunden, zum Dokument mit Preis und eventuellen Mahngebühren werden an die Finanzabteilung der Mediathek Wallis übermittelt.
Der Kunde wird nicht gesperrt.
Bringt der Kunde ein Ersatzexemplar von sich aus mit, wird dies entgegengenommen. Die Mahn- und Bearbeitungsgebühren sind aber trotzdem zu bezahlen. Bietet der Kunde vor Rechnungsstellung die Beschaffung des Exemplars an, wird dies abgelehnt.
Ein zweites Dossier wird in den Ordner „Rechnungen“ im Büro des Gruppenleiter Benutzung und Information abgelegt.
8.5 Beschädigung von Medien
Beschädigte Medien müssen bezahlt werden. Wird dem Ausleihpersonal eine Beschädigung von Medien mitgeteilt, können die Rechnungsgebühren direkt an der Kasse einkassiert werden. Die Rechnungsgebühren setzen sich zusammen aus:
Medienpreis (dem Exemplar zu entnehmen), der Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.00 und allfälligen Mahngebühren. Wird der Schaden vom Ausleihpersonal festgestellt, ist eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00 zu bezahlen.
Das Dokument ist manuell zurückzubuchen und dann wird dem Dokument die Ausleihkategorie «Manque –Fehlt» zugeteilt. Dann die Exemplardaten ausdrucken, mit einer entsprechenden Notiz „Verloren“ versehen und der Ausdruck dem jeweiligen Bereichsverantwortlichen ins Fach legen.
Der Kunde kann, auf Wunsch, das beschädigte Dokument behalten. Die Seite mit dem Strichcode ist zu entfernen, sowie der Stempel «Ausgeschieden» anzubringen.
Kann der Medienpreis nicht ermittelt werden, sind dem Gruppenleiter Benutzung und Information die Informationen zum Benutzernamen und zu den beschädigten Medien mitzuteilen.
Die Rechnungsstellung durch den Gruppenleiter Benutzung und Information erfolgt wie oben beschrieben.
8.6 Medien nicht zurückgebracht
Nach Ablauf der Leihfrist erhalten die Kunden Mahnbriefe:
- Mahnung nach 1 Woche
- Mahnung nach 3 Wochen
- Mahnung nach 5 Wochen
- Mahnung nach 7 Wochen
Die vierte Mahnung erfolgt über den Postweg (das Mail geht auf die allgemeine Mailadresse ein). Die Mails von Kunden mit 4. Mahnung werden in den Ordner vierte Mahnung abgelegt. Zwei Wochen nach der 4. Mahnung kontrolliert der Ausleihverantwortliche die Liste der gesperrten Kunden. Bevor dieser eine letzte schriftliche Mahnung mit dem Hinweis auf Rechnungsstellung ausstellt, kontrolliert er, ob die Dokumente nicht zurück im Regal sind. Ist dies nicht der Fall erfolgt die schriftliche Mahnung.
Reagiert der Kunde auf diese letzte Mahnung nach zwei Wochen nicht, wird das Dokument in Rechnung gestellt. Der Ausleihverantwortliche kontrolliert vor Rechnungsstellung, ob das Dokument nicht doch zurück im Regal ist.
Wenn nicht, wird das Dokument vom Kundenkonto zurückgebucht und erhält den Status «Manque facture – In Rechnung gestellt». Die Mahngebühren werden vom Kundenkonto gelöscht. Die Informationen zum Kunden, zum Dokument mit Preis und die Mahngebühren werden an die Finanzabteilung der Mediathek Wallis übermittelt.
Der Kunde wird gesperrt (Sperrgrund Rechnung gestellt).
8.7 Verlust von Fernleihbüchern
Die Vorgehensweise bleibt dieselbe wie unter 8.4 beschrieben. Der Ausleihverantwortliche verlangt bei der gebenden Bibliothek die Rechnung. Diese Rechnung wird an die Finanzabteilung weitergeleitet, der Betrag auf den fehlbaren Kunden zusammen mit den Bearbeitungsgebühren überwälzt.
Das Dossier wird in den Ordner «Rechnungen» abgelegt.
8.8 Beschwerde gegen Rechnungsstellung
Wird dem Ausleihpersonal eine Beschwerde gegen die Rechnungsstellung mitgeteilt, kann der Ausleihverantwortliche beigezogen werden. Kann dieser die Angelegenheit nicht regeln, wird der Fall an die Leitung übergeben.
8.9 Betreibung
Zahlt der fehlbare Benutzer die Rechnung nicht, erfolgt die Betreibung. Die Finanzabteilung leitet die Betreibung ein.
8.10 Rechnung bezahlt
Die Information, dass die Rechnung bezahlt wurde, erfolgt durch die Finanzabteilung der Mediathek Wallis. Das Benutzerkonto wird kontrolliert. Die Informationen zum Dokument den entsprechenden Erwerbsverantwortlichen zur Neuanschaffung übermittelt. Das Dossier wird aus den Ordnern «Rechnungen» entnommen.
8.11 Keine Rücknahme von Dokument nach Bezahlung
Es werden keine Dokumente zurückgenommen, nachdem die Rechnung bereits gestellt oder die Verlustgebühren bezahlt wurden (egal ob am Schalter oder per Rechnung). Es erfolgt damit auch keine Rückerstattung der Gebühren.
9. Kasse
9.1 Allgemeines
(siehe auch Bedienungsanleitung Kasse)
(siehe auch Anleitung Zahlterminal )
Sämtliche Gebühren, welche am Schalter bezahlt werden, sind in der Kasse zu verbuchen. Dies gilt auch für Gebühren, welche mit Kreditkarte bezahlt werden. Es wird der Betrag eingegeben, die Art der Gebühr und «TL/NS» gedrückt, um das Geld in die Kasse zu legen. Wird mit Kreditkarte bezahlt, wird der Orginalbeleg in die Kasse gelegt und entsprechend gekennzeichnet (M Mahnungen, NK Neue Karte, AK Ausw. Kopien, AB Ausw. Bestellungen, V verkauf und D defekte Medien). Es ist unbedingt darauf zu achten, den Betrag korrekt einzutippen und das Wechselgeld richtig zu entnehmen.
Da sich die Kasse noch einer gewissen Zeit in den Standby-Modus schaltet (Display ist nicht eingeschaltet), muss zuerst meist die «TL/NS»-Taste gedrückt werden.
Art der Gebühren
Mahnungen (Taste 1): sämtliche Mahngebühren und Rechnungsgebühren
Neue Karte (2): Fr. 10.- für neue Benutzer
Auswärts Bestellungen (3): Bestellgebühren für Bücher der Fernleihe
Kopie von auswärts (4): Bestellgebühren für Kopien der Fernleihe
Defekte Medien (5): defekte CD- oder DVD-Hüllen, fehlende Begleithefte
Verkauf (6): Plastiksäcke, Ausdruck Internetstationen, Microfilmkopien
BIZ-Mahnungen (7): Mahngebühren vom BIZ
Die Kasse liegt in der Verantwortung der HR-Verantwortlichen (Buchhaltung). Wechselgeld oder das Einlegen der Quittungs- und Journalrollen werden vom HR-Verantwortlichen übernommen. In Abwesenheit der HR-Verantwortlichen ist der Gruppenleiter Kundendienst zuständig für diese Arbeiten. Sobald rote Streifen auf den Quittungs- und Journalrollen auftauchen, ist dies der HR-Verantwortlichen mitzuteilen.
Eine kurze Bedienungsanleitung liegt neben der Ausleihe. Es können Anleitungen mit der Taste «HELP» direkt an der Kasse ausgedruckt werden.
9.2 Besonderes
Quittung
Eine Quittung kann mit der Taste „Ticket Ja/Nein Ausgabe“ ausgedruckt werden.
Stornieren
Taste Mode drücken, dann 3 Stornomodus wählen, Taste TL/NS drücken, falscher Betrag nochmals eintippen, Taste «TL/NS» drücken
Kautionen
Beim Einkassieren der Kaution wird der Betrag eingegeben, dann auf die Taste «Depot plus» und die Taste «TL/NS» gedrückt.
Dem Benutzer wird eine Quittung ausgehändigt (Quittungsbüchlein in der Schublade des Ausleihkorpus).
Beim Zurückbezahlen der Kaution wird der Betrag eingegeben, dann auf die Taste «Depot minus» und die Taste «TL/NS» gedrückt.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Rückgabe aller Medien, des Bibliopass und der Quittung durch den Kunden. Die Kaution wird der Kasse entnommen (Betrag, Depot Minus) und die Quittung in die Kasse gelegt. Der Bibliopass kann zum Löschen an den Gruppenleiter Benutzung und Information abgeben werden.
9.3 Kassenabschluss
Der Kassenabschluss wird abends gemacht. Für den Kassenabschluss ist das Ausleihpersonal zuständig.
Die Taste «Bericht Tag/Monat» drücken und dann «Z Tag» auswählen für den Tagesabschluss der Kasse.
Auch am Zahlterminal muss ein Tagesabschluss gemacht werden. Hierfür die ok-Taste, dann die Menutaste (weiss) und die Funktion 2 Abschlüsse und 3 Tagesabschluss auswählen.
Der Geldbetrag (Cash), den man rausnehmen muss ist = Tageseinnahmen Kasse (Tagesbeleg Kasse) – Tageseinnahmen Zahlterminal (Tagesbeleg Zahlterminal). Der Stock der Kasse wird gezählt, dieser muss Fr. 300. – betragen. Ein allfälliger Überschuss wird der Kasse entnommen. Einnahmen und ein allfälliger Überschuss werden in einem Briefumschlag ins Fach der HR-Verantwortlichen gelegt. Sämtliche Beträge (Einnahmen, Überschuss oder Fehlbetrag), Datum und Initialen sind auf dem Briefumschlag zu vermerken.
Zusätzlich muss der Tagesbeleg des Zahlterminals mit dem Scanner im UG an die Adresse "Tagesbeleg" gesendet werden. Auch dann, wenn keine Einnahmen mit dem Zahlterminal getätigt wurden.
10. Verhalten bei Beschwerden/Kritik
Verhalten bei Beschwerden/Kritik
10.1 Beschwerdeannahme
Bei der Entgegennahme von Kritik kommt es darauf an, möglichst alle relevanten Informationen vollständig zu erfassen, um eine effektive und unkomplizierte Weiterverarbeitung zu gewährleisten. Handelt es sich bei der Äusserung um eine Beschwerde, kommt auf uns auch die Aufgabe zu, die Verärgerung des Kunden zu mildern und einen möglichen Konflikt nicht eskalieren zu lassen. Wir bleiben ruhig und gelassen und reagieren ohne Hektik.
10.2 Beschwerdebearbeitung
Die Bearbeitung der Kritik lässt sich grundsätzlich in zwei Fälle unterteilen. Bei dem ersten Fall handelt es sich um positive Kritik (Lob) oder um ein Kundenproblem, welches im direkten Kundenkontakt gelöst werden kann.
Beim zweiten Fall handelt es sich um negative Kritik oder Beschwerden, welche nicht sofort gelöst werden können. Der Kunde wird direkt an den entsprechenden Verantwortlichen weitergeleitet. Ist dieser nicht persönlich vor Ort, wird die Kritik mit allen notwendigen Kundenangaben (Name, Telefonnummer, Adresse, Mail) notiert und den entsprechenden Verantwortlichen weitergeleitet.
Verlangt der Benutzer ausdrücklich die Direktorin der Mediathek Wallis - Brig wird diesem Wunsch entsprochen. Dies ist auch der Fall, wenn der Verantwortliche den Fall nicht selber lösen kann oder die Situation zu eskalieren droht.
Grundsätzlich werden allen Beschwerden so rasch als bearbeitet. Sollte die Bearbeitung der Beschwerde länger dauern, sollte der Kunde einen Zwischenbescheid erhalten.
Endbescheide sollten in der Regel schriftlich erfolgen, damit allfälligen Unstimmigkeiten vorgebeugt wird. Kann das Problem nicht vollständig oder nicht im Sinne des Kunden gelöst werden, kann es darüber hinaus sinnvoll sein, die Gründe dafür dem Kunden telefonisch oder im persönlich Gespräch zu erklären.
11. Verantwortlichkeiten
Direktorin: Benita Imstepf
Gruppenleiter: Ambros Gattlen
Gruppenleiterin Medien- und Informationsbearbeitung: Eveline Giger
Verantwortliche Öffentlichkeitsarbeit: Claudine Studer
Verantwortliche Pädok : Furrer Daniela
HR-Verantwortliche: Janine Leuthardt
Betriebsunterhalt Gebäude: Ivan Jentsch